Mietbedingungen

Wichtig für Sie - Auszug aus unseren Mietbedingungen!

Alle Preise verstehen sich inklusive 19 % Mwst. Bei Auslieferung des Freizeitfahrzeugs ist eine Kaution von 1000 € zu hinterlegen (bar oder EC Karte). Die Selbstbeteiligung wird durch Abschluss eines Urlaubsschutzpakets (MMV) auf 250,- € vermindert. Mindestmietdauer: sechs Tage für Reisemobile und vier Tage für Wohnwagen (Buchungslücken auf Nachfrage) Vor Benutzung bzw. Abfahrt wird eine Einweisung und Über- gabe des Fahrzeugs durchgeführt. (Servicepauschale inkl. aufgefüllten Frischwassertank, Toilettenchemie und 11 kg Propangas einmalig 90,- €) Mindestmietalter ist 21 Jahre, passender Führerschein mit mindestens ein jährigen Besitz.


Übergabe und Rücknahme der Fahrzeuge Übergabe:

Mo. und Fr. 15.00 – 17.00 Uhr Rückgabe: Mo. und Fr. 08.00 – 11.00 Uhr Samstag und Sonntag keine Übergabe oder Rücknahme möglich!


Haustiere

Die Mitnahme Ihres Haustiers ist ausschließlich nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Achten Sie bitte auf absolute Sauberkeit bei der Rückgabe, sonst fallen Kosten für eine Innenreinigung an.


Definition

Die hier gezeigten Fahrzeuge sind Beispiele. Maßgebend für die Buchung und Übergabe ist ausschließlich die Anzahl der Sitz-und Schlafplätze, die Sie vertraglich festgelegt haben.


Zahlungsbedingungen / Stornierung / Rücktritt / Reservierung

Bei Abschluss eines Mietvertrages muss eine Anzahlung von mindestens 20 % vom Gesamtmietbetrag geleistet werden. Der restliche Mietbetrag ist bis 30 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen. Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich, sobald der Mieter die vereinbarte Anzahlung auf den Mietpreis und Kaution bezahlt hat. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen:

Rücktritt bis 91 Tage vor Anmietung: 20 %,

bis 31 Tage vor Anmietung: 50 %,

weniger als 14 Tage vor Anmietung: 90 %

Der Mieter ist berechtigt einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt dieser den Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung. Wird das Fahrzeug nicht abgeholt, so gilt dies als Rücktritt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges vor dem Rück- gabetermin ist trotzdem der volle Mietpreis zu zahlen, wenn der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann. Durch Abschluss eines Urlaubsschutzpaketes mit Reiserücktrittskosten-Versicherung kann sich der Mieter gegen diese Kosten schützen.